Erbschaftsteuer – Gutachten als Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes

19 Oktober 2009

Will ein Erbe den Nachweis erbringen, dass der vom Finanzamt zugrunde gelegte Steuerwert für eine Immobilie über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, kann er dies grundsätzlich durch die Vorlage eines Guachtens tun. Das Gutachten muss den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung entsprechen und plausibel sein.
Der BGH hat dies dies in einer Entscheidung vom 3. Dezember 2008 bestätigt und Stellung zu den Anforderungen an ein solches Gutachten genommen.  In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war der Sachverständigengutachter nach einer Wertermittlung sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren dazu gekommen, dass das Grundstück ausschließlich im Ertragswertverfahren zu bewerten sei. Das Finanzamt hatte dagegen den Mittelwert beider Werte festgestellt. Dies war rechtswidrig – so der BGH.


Italienischer Rechtsanwalt für italienisches Erbrecht in Hamburg

19 Oktober 2009

Rechtsanwalt Dott. Francesco Senatore von der deutsch-italienischen Kanzlei Rose & Partner in Hamburg berät und vertritt Mandanten in allen Erbfällen mit Bezug zum italienischen Erbrecht, insbesondere bei einem Erbfall eines Italieners oder einem Erbfall mit Nachlassvermögen in Italien.  Herr Senatore ist sowohl in Deutschland als auch Italien als Rechtsanwalt zugelassen und spricht sowohl deutsch als auch italienisch.

Neben der Beratung im italienischen Erbrecht liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im italienischen Immobilienrecht (Kauf und Verkauf einer Immobilie in Italien) und im italienischen Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Kaufrecht, Gesellschaftsrecht in Italien).

Nähere Informationen zum deutsch-italienischen Anwalt und zur deutsch-italienischen Kanzlei.


Erbschaftsteuer bei Lebensversicherung – Urteil des Hessischen FG

30 September 2009

Der Erwerb einer Lebensversicherungssumme durch den bezugsberechtigten Partner unterliegt der ERbschaftsteuer, wenn der Erblasser (Versicherungsnehmer) die Versicherungsprämien von seinem Konto geleistet hat.

Dies entschied das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 2. April 2009 (1 K 2778/07). Steuerpflichtig ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 „jeder Vermögensvorteil, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tode von einem Dritten unmittelbar erworben wird.“ Die Auszahlung einer Lebensversicherungssumme an einen Dritten (statt an den Versicherungsnehmer) ist somit steuerpflichtig (R 9 ErbStG).
Aus erbschaftsteuerlicher Sicht sollte daher bei Abschluss der Lebensversicherungspflicht erwogen werden, dass der Leistungsempfänger selbst Versicherungsnehmer wird und die die Versicherung auf das Leben des Erblassers abgeschlossen wird.

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Ausschlagung der Erbschaft durch Sozialleistungsempfänger

13 August 2009

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 16.07.2009) ist die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft, die dazu führt, dass die Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben fortbesteht, sittenwidrig, wenn nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse des Erben besteht.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Schwerstbehinderter gesetzlicher Erbe seiner Mutter, die ein Vermögen von mehr als EUR 50.000 hinterließ. Der Erbe schlug, vertreten durch seinen vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer die Erbschaft aus. Die Sittenwidrigkeit von Ausschlagungen wird auch nach dieser Entscheidung kontrovers diskutiert. Erblasser mit mit behinderten Kindern sollten daher stets durch ein Behindertentestament vorsorgen.


Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer – Erlasse veröffentlicht

4 August 2009

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 17 Juni 2009 drei Erlasse zu den Änderungen im Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz im Bundessteuerblatt veröffentlicht:

  • Feststellungserlass > Erlass zur Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten vom 30. März 2009 (BStBl. 2009 I S. 546 ff.)
  • LuF-Erlass > Erlass zur Vewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom 1. April 2009 (BStBl. 2009 I S. 552 ff.)
  • GrV-Erlass > Erlass zur Bewertung von Grundvermögen vom 5. Mai 2009 (BStBl. 2009 I S. 590 ff.

Die Erlasse der Finanzbehörden sollen Klarheit in die neue Bewertung der Vermögensgegenstände bringen. Diese orientiert sich nach der Erbschaftsteuerreform für alle Vermögensarten am Verkehrswert.


Patientenverfügung – Bundestag stärkt die Patientenautonomie

26 Juni 2009

Nach jahrelangen Debatten hat sich der Bundestag darauf verständigt, Patientenverfügungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Von den verschiedenen fraktionsübergreifenden Vorschlägen entschieden sich die Parlamentarier schließlich für den Entwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Stünker.
Die Regelung sieht vor, dass der in einer Patientenverfügung schriftlich festgelegte Patientenwille hinsichtlich des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit beachtet werden muss. Restriktivere Entwürfe fanden ebenso wenig eine Mehrheit wie diejenigen, die eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen grundsätzlich ablehnen.


Erbschaftsteuer – Wahlrecht läuft am 30. Juni 2009 aus

26 Juni 2009

Für Erbfälle im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 gewährt Art. 3 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-und Bewertungsrechts (ErbStRG) ein Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts, welches zum Jahresanfang 2009 in Kraft trat. Diese Wahlrecht ist zeitlich begrenzt und endet am 30. Juni 2009. Betroffene sollten unbedingt einen steuerlichen Belastungsvergleich durchführen lassen und gegebenenfalls das Wahlrecht noch rechtzeitig ausüben. In Betracht kommt dies insbesondere, wenn die Steuerpflichtigen von den erhöhten Steuerprogressionsschwellen des neuen Rechts profitieren, wenn eine selbstgenutzte Wohnimmobilie übergeht oder eine Nießbrauchsgestaltung vorliegt. Aufwendig ist die Prüfung insbesondere bei Betriebsvermögen.


Schwarzgeld im Nachlass – EuGH bestätigt lange Nachforderungsfrist

26 Juni 2009

Nationale gesetzliche Regelungen, die den Finanzbehörden längere Nachforderungsfristen einräumen, wenn steuerpflichtiges Guthaben verschwiegen wurde, das sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, sind mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. Juni 2009 (Az: C-155/08 und C-157/08) entschieden. Besitzt die Steuerbehörde für das Bestehen von Schwarzgeld keinen Anhaltspunkt, geht eine längere Nachforderungsfrist – so das Gericht – nicht über das hinaus, was erforderlich sei, um eine wirksame steuerliche Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.


Schwarzgeld in der Erbschaft – das Bankgeheimnis bröckelt

24 Juni 2009

Das mit Schwarzgeld bestückte Schweizer Konto eines Steuerhinterziehers ist stets und insbesondere auch eine Gefahr für die Erben. Wird ein solches Konto im Nachlass entdeckt, geraten Ehegatten und Abkömmlinge oft selbst in die Illegalität.
Wie es um die Zukunft des Bankgeheimnisses in den beliebtesten Steueroasen bestellt ist, zeigt das OECD-Treffen im Juni 2009. Dort verabredeten 19 Nationen, unter ihnen die Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg und Österreich ein Abschlussdokument zum gemeinsamen Vorgehen gegen Steueroasen. Das Papier sieht höhere Steuern und Bilanzierungsnachteile für der Steuerhinterziehung Verdächtige und strengere Offenlegungspflichten vor.

Parallel einigten sich Deutschland und die Schweiz auf ein neues Doppelbsteuerungsabkommen, indem sich die Schweiz verpflichtet, künftig auch in Verdachtsfällen der Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.


Hofübergabe, Hofnachfolge – Entscheidung zum Nachabfindungsanspruch

14 Juni 2009

Sowohl bei der Hofnachfolge durch Erbfall als auch bei der Hofübergabe zu Lebzeiten stehen den weichenden Erben bei einem Hof im Sinne der Höfeordnung nach § 13 HöfO Nachabfindungsansprüche zu, wenn der Hofnachfolger innerhalb von 20 Jahren den Hof oder einzelne Grundstücke veräußert oder durch eine andere als land- oder forstwirtschaftliche Nutzung Gewinne erzielt.
Nach einer Entscheidung des BGH vom 24. April 2009 (BLw 21/08) zählt zur nachabfindungspflichtigen Nutzung auch die Zurverfügungstellung von Flächen für die Gewinnung von Windenergie, auch wenn die Flächen weiterhin zum Teil landwirtschaftlich genutzt werden können.