Aktueller Stand der Erbschaftsteuerreform

Noch immer gibt es keine Einigung bei der Reform der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte das geltende Recht wegen der Bewertungsregeln für Immobilien und Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber hat das Gericht eine Frist bis Ende 2008 für die Neuregelung gegeben. Bereits vor einiger Zeit einigten sich CDU/CSU und SPD in einer Arbeitsgruppe auf eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte zum Verkehrswert sowie – zur Kompensation – auf höhere Freibeträge für nahe Angehörige. Gestritten wird noch immer über die Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Landwirtschaft und über die Steuerbelastung sonstiger Verwandter wie Geschwister, Neffen und Nichten. Zuletzt sorgte ein umstrittener Vorschlag der CSU für Aufregung, der vorsah, dass die Freibeträge regional verschieden hoch sein sollten. Eine Klärung der offenen Fragen ist frühestens Ende September nach den Landtagswahlen in Bayern zu erwarten.

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