Bundestagsdebatte zur Patientenverfügung

Der Bundestag hat sich am 26. Juni 2008 mit einem Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung befasst.

Im Einzelnen soll folgendes geregelt werden:

1) Bei der Errichtung der Verfügung muss die Schriftform eingehalten werden;

2) der Wille des Betroffenen ist unabhängig von der Art oder dem Stadium der Erkrankung zu beachten.

3) ein in einer Patientenverfügung geäußertes Tötungsverlangen bleibt unwirksam;

4) bei Zweifeln über den Patientenwillen bedürfen besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.

Der fraktionsübergreifende Entwurf ist umstritten. Aus Kreisen der CDU/CSU wurden Bedenken geäußert, ob eine vorab unterschriebene Verfügung den aktuellen Willen eines Patienten wiedergeben könne. Eine Regelung müsse daher auch die Art einer Krankung und deren Verlauf berücksichtigen.