Nachdem die letzten großen Streitpunkte “im Prinzip” ausgeräumt seien, sollen am 30. September in einer Koalitionsarbeitsgruppe die letzten Details der bevorstehenden Erbschaftsteuerreform geklärt werden. Das vom Bundestag am 17. Oktober und vom Bundesrat am 7. November zu beschließende Gesetzeswerk könne dann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Quelle: Handelsblatt, 9. Juli 2008
Gesetzesentwurf: www.brak.de/seiten/pdf/Gesetzesentwuerfe/2007/RefE_ErbStrg.pdf