Einigung bei der Erbschaftsteuerreform

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD die letzten Streitpunkte bei der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ausgeräumt. Damit scheint ein Auslaufen der Erbschaftsteuer zum Jahreswechsel zunächst einmal abgewendet. Dazu wäre es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nämlich gekommen, wenn das bisherige verfassungswidrige Recht nicht rechtzeitig durch ein entsprechend geändertes Gesetz abgelöst worden wäre.

Nachgebessert wurde der bisherige Gesetzentwurf für Firmenerben, denen ab 2009 ein steuerfreier Erwerb eines Unternehmens ermöglicht werden soll. Außerdem sollen Ehegatten des Erblassers keine Steuern auf ein geerbtes und weiterhin genutztes Eigenheim zahlen.

Voraussetzung für die Einigung war, dass trotz der Nachbesserungen das bisherige – den Ländern zustehende – Erbschaftsteueraufkommen von ca. 4 Mio. Euro künftig voraussichtlich nicht unterschritten wird.