Familiengesellschaft, Familienpool – Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform

Der Familienpool ist ein beliebtes Instrument für die Gestaltung der Vermögensnachfolge. Insbesondere die Möglichkeit, durch die Einbringung von Privatvermögen (z.B. Immobilien oder Wertpapiere) in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) die schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Begünstigungen von Betriebsvermögen zu erlangen, war den Finanzministern ein Dorn im Auge. Nach der zum 1. Januar in Kraft tretenden Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer fällt dieser Steuertrick jedoch weitgehend weg. Begünstigtes Betriebsvermögen liegt dann nämlich nur noch vor, wenn die Verwaltungsvermögensquote – also z.B. vermietete Immobilien – nicht höher als 50 Prozent liegt. Für die vollständige Verschonung von der Erbschaftsteuer wird sogar eine Quote des Verwaltungsvermögens von nicht mehr als 10 Prozent gefordert.
Doch auch trotz dieser Einschränkung wird die Familiengesellschaft ein probates Mittel der Nachfolge bleiben. Schließlich lassen sich durch sie nicht nur die erbrechtlichen sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten für die Nachfolge des Vermögens nutzen. So lassen sich z.B. Ziele wie die langfristige Bündelung des Vermögens und der Ausschluss von Schwiegerkindern mit einem Familienpool verfolgen. Auch steuerlichlich bleibt die Gesellschaft (GbR oder KG) interessant, da sich Gesellschaftsanteile bequem und kostengünstig in Höhe der Steuerfreibeträge verschieben lassen.