Nießbrauch & Schenkungsteuer nach der Reform

Behält sich ein Schenker bei der Übertragung einer Immobilie an Kinder ein Nießbrauchsrecht vor, können die Beschenkten diese Belastung nun schenkungsteuerlich voll geltend machen. Der bisherige § 25 ErbStG, der dies bislang verhinderte, wurde im Zuge der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ersatzlos gestrichen. Der abzugsfähige Betrag bestimmt sich beim Nießbrauchsrecht nach dem Wert der Nutzung (Miete) sowie nach der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchers.