Erbschaftsteuer – Reform und Wahlrecht verunsichern

Das seit dem 1. Januar 2009 geltende Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz beinhaltet nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) „zahlreiche praktische und verfassungsrechtliche Unwägbarkeiten“ und birgt Rechtsunsicherheit.
Dies glete insbesondere für die umstrittene Übergangsregelung, die es Erben ermöglicht, für Erbfälle zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 auch das neue Erbschaftsteuerrecht zu wählen. Der DStV weist darauf hin, „dass selbst einige Finanzämter momentan davon absehen, wegen der fehlenden Erlasse Bescheide nach neuem Recht zu erlassen.“