Erbschaftsteuer – Wahlrecht läuft am 30. Juni 2009 aus

Für Erbfälle im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 gewährt Art. 3 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-und Bewertungsrechts (ErbStRG) ein Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts, welches zum Jahresanfang 2009 in Kraft trat. Diese Wahlrecht ist zeitlich begrenzt und endet am 30. Juni 2009. Betroffene sollten unbedingt einen steuerlichen Belastungsvergleich durchführen lassen und gegebenenfalls das Wahlrecht noch rechtzeitig ausüben. In Betracht kommt dies insbesondere, wenn die Steuerpflichtigen von den erhöhten Steuerprogressionsschwellen des neuen Rechts profitieren, wenn eine selbstgenutzte Wohnimmobilie übergeht oder eine Nießbrauchsgestaltung vorliegt. Aufwendig ist die Prüfung insbesondere bei Betriebsvermögen.