Schwarzgeld im Nachlass – EuGH bestätigt lange Nachforderungsfrist

Nationale gesetzliche Regelungen, die den Finanzbehörden längere Nachforderungsfristen einräumen, wenn steuerpflichtiges Guthaben verschwiegen wurde, das sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, sind mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. Juni 2009 (Az: C-155/08 und C-157/08) entschieden. Besitzt die Steuerbehörde für das Bestehen von Schwarzgeld keinen Anhaltspunkt, geht eine längere Nachforderungsfrist – so das Gericht – nicht über das hinaus, was erforderlich sei, um eine wirksame steuerliche Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.