Der von der Bundesregierung am 9. November 2009 beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Wachstumsbeschleunigung sieht auch Nachbesserungen beim erst zu Jahresanfang in Kraft getretenen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes vor.
Die Steuersätze der Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten) sollen wieder besser gestellt werden als familienfremde Erben. Beabsichtigt ist eine Spanne von 15 bis 43 Prozent, statt wie derzeit 30 bis 50 Prozent.
Daneben sollen auch Unternehmensnachfolger Erleichterungen erhalten. Der Steuernachlass in Höhe von 85 Prozent für Betriebserben soll nicht mehr an eine 7-jährige Haltefrist und einer addierten Lohnsumme in Höhe von 650 Prozent geknüpft sein, sondern nur noch an eine 5-jährige Frist und 400 Prozent der Lohnsumme. Vollständige Steuerfreiheit wird ab 7 Jahren Fortführung bei 700 Prozent Lohnsumme gewährt – bisher waren es 10 Jahre und 1000 Prozent.
Die neue Regelung soll noch im Dezember Bundestag und Bundesrat passieren und zum Jahreswechsel 2009/2010 in Kraft treten.