Schenkungsteuer bei Schenkung an das Schwiegerkind

Wird Vermögen zunächst auf das eigene Kind übertragen, das es an den Ehegatten (Schwiegerkind) weiterüberträgt, kann hierin steuerlich eine Schenkung des Schenkers direkt an das Schwiegerkind gesehen werden. In einem vom FG München zu entscheidenden Fall (Beschluss vom 30.05.2011, 4 V 548/11) übertrug der Vater seinem Sohn eine Wohnung. Noch im selben Notartermin übertrug diese in einem weiteren Akt die Hälfte der Immobilie an seine Ehefrau. Bei der Schenkung des Vaters an den Sohn hatte sich der Vater für den Fall der Scheidung des sohnes ein Rückforderungsrecht vorbehalten. Das Gericht hat unter Berufung auf BFH-Rechtsprechung in diesem Fall eine Schenkung direkt vom Vater auf die Schwiegertochter angenommen.

Steuerlich ist bei solchen Kettenschenkungen zu beachten, dass Schwiegerkinder nicht wie Kinder in die Erbschafts- und Schenkungsteuerklasse I sondern in Klasse II fallen, für die deutlich höhere Steuersätze anwendbar sind. Außerdem haben Schwiegerkinder lediglich einen persönlichen Steuerfreibetrag in Höhe von EUR 20.000 während dieser bei Kindern bei EUR 400.000 liegt.

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