Zum 1. Januar 2012 wird ein Zentrales Testamentsregister eingeführt. Bisher läuft das Mitteilungswesen in diesem Bereich über mehr als 5000 Standesämter bundesweit. Eingerichtet wird das zentrale Register bei der Bundesnotarkammer (unter Aufsicht des Bundesjustizministeriums). Aufgenommen werden alle Urkunden mit erbfolgerelevantem Inhalt, also insbesondere Testamente und Erbverträge. Erfasst werden die zum Auffinden der Urkunden relevanten Angaben, also insbesondere die Personenstandsdaten des ERblassers, die Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle, die Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer sowie Art und Datum der Errichtung der erbfolgerelevanten Urkunde.