19 Dezember 2009
Volljährige Kinder dürfen ab 2010 mit EUR 8004,- deutlich mehr verdienen, ohne dass Kindergeld und steuerliche Privilegien gefährdet sind. Bei gleichzeitig steigendem Grundfreibetrag lassen sich so durch die Übertragung ertragbringenden Vermögens von Eltern auf Kinder mehr Steuern sparen. Ohne sonstige Einkünfte darf ein Kind jährlich Kapitalerträge von bis zu EUR 8841 steuerfrei einnehmen.
Quelle: Financial Times Deutschland, 04.12.09 (www.ftd.de)
Info: Beim Familienpool wird Familienvermögen in einer Gesellschaft gebündelt. Die Kinder erhalten dann schenkweise Gesellschaftsanteile, um Schenkungsteuerfreibeträge und Einkommensfreibeträge zu nutzen. Die passende gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Gestaltung sorgt dafür, dass die Eltern gleichzeitig weiterhin über das Vermögen bestimmen können.
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10 November 2009
Der von der Bundesregierung am 9. November 2009 beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Wachstumsbeschleunigung sieht auch Nachbesserungen beim erst zu Jahresanfang in Kraft getretenen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes vor.
Die Steuersätze der Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten) sollen wieder besser gestellt werden als familienfremde Erben. Beabsichtigt ist eine Spanne von 15 bis 43 Prozent, statt wie derzeit 30 bis 50 Prozent.
Daneben sollen auch Unternehmensnachfolger Erleichterungen erhalten. Der Steuernachlass in Höhe von 85 Prozent für Betriebserben soll nicht mehr an eine 7-jährige Haltefrist und einer addierten Lohnsumme in Höhe von 650 Prozent geknüpft sein, sondern nur noch an eine 5-jährige Frist und 400 Prozent der Lohnsumme. Vollständige Steuerfreiheit wird ab 7 Jahren Fortführung bei 700 Prozent Lohnsumme gewährt – bisher waren es 10 Jahre und 1000 Prozent.
Die neue Regelung soll noch im Dezember Bundestag und Bundesrat passieren und zum Jahreswechsel 2009/2010 in Kraft treten.
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19 Oktober 2009
Rechtsanwalt Dott. Francesco Senatore von der deutsch-italienischen Kanzlei Rose & Partner in Hamburg berät und vertritt Mandanten in allen Erbfällen mit Bezug zum italienischen Erbrecht, insbesondere bei einem Erbfall eines Italieners oder einem Erbfall mit Nachlassvermögen in Italien. Herr Senatore ist sowohl in Deutschland als auch Italien als Rechtsanwalt zugelassen und spricht sowohl deutsch als auch italienisch.
Neben der Beratung im italienischen Erbrecht liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im italienischen Immobilienrecht (Kauf und Verkauf einer Immobilie in Italien) und im italienischen Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Kaufrecht, Gesellschaftsrecht in Italien).
Nähere Informationen zum deutsch-italienischen Anwalt und zur deutsch-italienischen Kanzlei.
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30 September 2009
Der Erwerb einer Lebensversicherungssumme durch den bezugsberechtigten Partner unterliegt der ERbschaftsteuer, wenn der Erblasser (Versicherungsnehmer) die Versicherungsprämien von seinem Konto geleistet hat.
Dies entschied das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 2. April 2009 (1 K 2778/07). Steuerpflichtig ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 „jeder Vermögensvorteil, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tode von einem Dritten unmittelbar erworben wird.“ Die Auszahlung einer Lebensversicherungssumme an einen Dritten (statt an den Versicherungsnehmer) ist somit steuerpflichtig (R 9 ErbStG).
Aus erbschaftsteuerlicher Sicht sollte daher bei Abschluss der Lebensversicherungspflicht erwogen werden, dass der Leistungsempfänger selbst Versicherungsnehmer wird und die die Versicherung auf das Leben des Erblassers abgeschlossen wird.
Weitere Infos zum Bereich Erbrecht, Rechtsanwalt Hamburg
Weitere Infos zum Bereich Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
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13 August 2009
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 16.07.2009) ist die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft, die dazu führt, dass die Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben fortbesteht, sittenwidrig, wenn nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse des Erben besteht.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Schwerstbehinderter gesetzlicher Erbe seiner Mutter, die ein Vermögen von mehr als EUR 50.000 hinterließ. Der Erbe schlug, vertreten durch seinen vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer die Erbschaft aus. Die Sittenwidrigkeit von Ausschlagungen wird auch nach dieser Entscheidung kontrovers diskutiert. Erblasser mit mit behinderten Kindern sollten daher stets durch ein Behindertentestament vorsorgen.
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4 August 2009
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 17 Juni 2009 drei Erlasse zu den Änderungen im Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz im Bundessteuerblatt veröffentlicht:
- Feststellungserlass > Erlass zur Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten vom 30. März 2009 (BStBl. 2009 I S. 546 ff.)
- LuF-Erlass > Erlass zur Vewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom 1. April 2009 (BStBl. 2009 I S. 552 ff.)
- GrV-Erlass > Erlass zur Bewertung von Grundvermögen vom 5. Mai 2009 (BStBl. 2009 I S. 590 ff.
Die Erlasse der Finanzbehörden sollen Klarheit in die neue Bewertung der Vermögensgegenstände bringen. Diese orientiert sich nach der Erbschaftsteuerreform für alle Vermögensarten am Verkehrswert.
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26 Juni 2009
Nach jahrelangen Debatten hat sich der Bundestag darauf verständigt, Patientenverfügungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Von den verschiedenen fraktionsübergreifenden Vorschlägen entschieden sich die Parlamentarier schließlich für den Entwurf einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Stünker.
Die Regelung sieht vor, dass der in einer Patientenverfügung schriftlich festgelegte Patientenwille hinsichtlich des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit beachtet werden muss. Restriktivere Entwürfe fanden ebenso wenig eine Mehrheit wie diejenigen, die eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen grundsätzlich ablehnen.
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26 Juni 2009
Für Erbfälle im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 gewährt Art. 3 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-und Bewertungsrechts (ErbStRG) ein Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts, welches zum Jahresanfang 2009 in Kraft trat. Diese Wahlrecht ist zeitlich begrenzt und endet am 30. Juni 2009. Betroffene sollten unbedingt einen steuerlichen Belastungsvergleich durchführen lassen und gegebenenfalls das Wahlrecht noch rechtzeitig ausüben. In Betracht kommt dies insbesondere, wenn die Steuerpflichtigen von den erhöhten Steuerprogressionsschwellen des neuen Rechts profitieren, wenn eine selbstgenutzte Wohnimmobilie übergeht oder eine Nießbrauchsgestaltung vorliegt. Aufwendig ist die Prüfung insbesondere bei Betriebsvermögen.
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26 Juni 2009
Nationale gesetzliche Regelungen, die den Finanzbehörden längere Nachforderungsfristen einräumen, wenn steuerpflichtiges Guthaben verschwiegen wurde, das sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, sind mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. Juni 2009 (Az: C-155/08 und C-157/08) entschieden. Besitzt die Steuerbehörde für das Bestehen von Schwarzgeld keinen Anhaltspunkt, geht eine längere Nachforderungsfrist – so das Gericht – nicht über das hinaus, was erforderlich sei, um eine wirksame steuerliche Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
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