Italienischer Rechtsanwalt für italienisches Erbrecht in Hamburg

19 Oktober 2009

Rechtsanwalt Dott. Francesco Senatore von der deutsch-italienischen Kanzlei Rose & Partner in Hamburg berät und vertritt Mandanten in allen Erbfällen mit Bezug zum italienischen Erbrecht, insbesondere bei einem Erbfall eines Italieners oder einem Erbfall mit Nachlassvermögen in Italien.  Herr Senatore ist sowohl in Deutschland als auch Italien als Rechtsanwalt zugelassen und spricht sowohl deutsch als auch italienisch.

Neben der Beratung im italienischen Erbrecht liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im italienischen Immobilienrecht (Kauf und Verkauf einer Immobilie in Italien) und im italienischen Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Kaufrecht, Gesellschaftsrecht in Italien).

Nähere Informationen zum deutsch-italienischen Anwalt und zur deutsch-italienischen Kanzlei.


Pflichtteil und Enterbung – Gesetzesvorschlag des Deutschen Forums für Erbrecht

13 April 2009

Die Diskussion um den Pflichtteil und den Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen. Nachdem der Gesetzgeber bereits eine Reform im Erbrecht auf den Weg gebracht hat, bringt nun auch das Deutsche Forum für Erbrecht einen Vorschlag. Dnach soll das Pflichtteilsrecht der Kinder nicht abgeschafft werden sondern nur in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Ehe der Eltern beim Tod des Erstversterbenden bereits 40 Jahre bestanden hatte. Außerdem müsse letzterer vom Verstorbenen zum Alleinerben eingesetzt worden sein. Sei mindestens ein nichteheliches Kind vorhanden, gelte der Schutz des überlbenden Ehegatten ebenfalls nicht, da sonst das betreffende Kind leer ausgehen können würde.

§ 2303 BGB sollte folglich ein Absatz 3 mit folgendem Wortalut angefügt werden:

„Vom Ehegatten des Erblassers kölnnen Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung (§ 2325) nicht verlangt werden, wenn der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist und im Zeitpunkt des Erbfalls
1. die Ehe mit dem Erblasser 40 Jahre bestanden hat und
2. weder der Erblasser noch der überlebende Ehegatte mindestens einen nichtehelichen, pflichtteilsberechtigten Abkömmling haben.
Bei der Berechnung von Pflichtteilsquoten wird der Ehegatte dennoch mitgezählt.“


Erbrecht der Landwirtschaft: OLG München zum Landgut

2 April 2009

Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 18. März 2009 zum landwirtschaftlichen Erbrecht wie folgt entschieden:

Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird.

Im Übrigen bestätigte das OLG München die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Landgut: Danach ist unter einem Landgut im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB eine Besitzung zu verstehen, die eine zum selbständigen und dauernden Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viezucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist. Sie muss eine gewisse Größe erreichen und für den Inhaber eine selbständige Nahrungsquelle darstellen, ohne dass eine sogenannte Ackernahrung vorliegen muss. Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, auch wenn der Inhaber zusätzlcih auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss.

Weitere Informationen und Adressen zum landwirtschaftlichen Erbrecht: Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht


Testament: OLG Düsseldorf zur Sittenwidrigkeit eines „Geliebtentestaments“

25 September 2008

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2008 – 3 Wx 1000/08

Die Verfügung eines Erblassers zugunsten seiner Geliebten bei gleichzeitiger Enterbung von Angehörigen ist nicht sittenwidrig. Der Erblasser, so das OLG Düsseldorf, ist in der Freiheit über sien Vermögen letztwillig zu verfügen, regelmäßig weder durch moralische Pflichten gegenüber Personen, die ihm nahe standen und für ihn sorgten, noch durch das der gesetzlichen Erbfolge zugrundeliegende sittliche Prinzip beschränkt. Die Schranken der Testierfreiheit werden somit grundsätzlich nur durch das Pflichtteilsrecht gezogen.


Pflichtteil: Pflichtteilsergänzung bezieht sich bei Lebensversicherung auf die Versicherungssumme

25 September 2008

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Februar 2008 – 7 U 140/07

Bei einem widerruflichen Bezugsrecht soll die gesamte Versicherungssumme und nicht nur die Summe der in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall vom Erblasser aufgewendeten Versicherungsprämien der Pflichtteilsergänzung unterliegen. Diese Entscheidung des OLG Düsseldorf steht damit im Widerspruch zur Rechtsprechung des OLG Stuttgart und Ansichten in der Rechtsliteratur.

Informationen zum Thema Pflichtteil und Enterbung


Ausschlagung der Erbschaft – neue Regelung kommt 2009

12 September 2008

Das vom Bundestag beschlossene – und voraussichtlich im September 2009 in Kraft tretende – „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“, kurz FamFG, befasst sich überwiegend mit der Erteilung, Einziehung und Kraftloserklärung von Erbscheinen.

Neu geregelt wird auch die örtliche Zuständigkeit für die Erklärung einer Erbschaftsausschlagung. Die Ausschlagung der Erbschaft muss innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist dem örtlich zuständigen Nachlassgericht zugegangen sein. Der Grundsatz, wonach das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsicht bzw. seinen letzten Aufenthalt hatte, örtlich zuständig ist, soll auch in Zukunft gelten. § 344 Abs. 7 FamFG bestimmt jedoch, dass für die Entgegennahme einer Erklärung mit der die Erbschaft ausgeschlagen oder die Ausschlagung angefochten wird, auch das Nachlassgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Ausschlagende oder Anfechtende seinen Wohnsitz hat.


Erbschaftsteuer – CSU bleibt hart

23 Juli 2008

Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) droht mit einem Scheitern der Erbschaftsteuerreform. Das von der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe ausgearbeitete Modell mit einer Frist von 15 Jahren für die Steuerbefreiung von Firmenerben sei für Bayern „nicht akzeptabel“, sagte Beckstein am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. „Wir werden dem keinesfalls zustimmen.“ dpa

Quelle: Handelsblatt, 23. Juli 2008


Erbschaftsteuerreform kommt zum 1. Januar 2009

9 Juli 2008

Nachdem die letzten großen Streitpunkte „im Prinzip“ ausgeräumt seien, sollen am 30. September in einer Koalitionsarbeitsgruppe die letzten Details der bevorstehenden Erbschaftsteuerreform geklärt werden. Das vom Bundestag am 17. Oktober und vom Bundesrat am 7. November zu beschließende Gesetzeswerk könne dann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Quelle: Handelsblatt, 9. Juli 2008

Gesetzesentwurf: www.brak.de/seiten/pdf/Gesetzesentwuerfe/2007/RefE_ErbStrg.pdf


Bundestagsdebatte zur Patientenverfügung

4 Juli 2008

Der Bundestag hat sich am 26. Juni 2008 mit einem Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung befasst.

Im Einzelnen soll folgendes geregelt werden:

1) Bei der Errichtung der Verfügung muss die Schriftform eingehalten werden;

2) der Wille des Betroffenen ist unabhängig von der Art oder dem Stadium der Erkrankung zu beachten.

3) ein in einer Patientenverfügung geäußertes Tötungsverlangen bleibt unwirksam;

4) bei Zweifeln über den Patientenwillen bedürfen besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.

Der fraktionsübergreifende Entwurf ist umstritten. Aus Kreisen der CDU/CSU wurden Bedenken geäußert, ob eine vorab unterschriebene Verfügung den aktuellen Willen eines Patienten wiedergeben könne. Eine Regelung müsse daher auch die Art einer Krankung und deren Verlauf berücksichtigen.


Aktueller Stand der Erbschaftsteuerreform

3 Juli 2008

Noch immer gibt es keine Einigung bei der Reform der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte das geltende Recht wegen der Bewertungsregeln für Immobilien und Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber hat das Gericht eine Frist bis Ende 2008 für die Neuregelung gegeben. Bereits vor einiger Zeit einigten sich CDU/CSU und SPD in einer Arbeitsgruppe auf eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte zum Verkehrswert sowie – zur Kompensation – auf höhere Freibeträge für nahe Angehörige. Gestritten wird noch immer über die Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Landwirtschaft und über die Steuerbelastung sonstiger Verwandter wie Geschwister, Neffen und Nichten. Zuletzt sorgte ein umstrittener Vorschlag der CSU für Aufregung, der vorsah, dass die Freibeträge regional verschieden hoch sein sollten. Eine Klärung der offenen Fragen ist frühestens Ende September nach den Landtagswahlen in Bayern zu erwarten.

Weitere Tips zum Thema Erbrecht/Erbschaftsteuer: www.erbrechtsforum.de