Familienpool – höherer Steuerfreibetrag ab 2010

19 Dezember 2009

Volljährige Kinder dürfen ab 2010 mit EUR 8004,- deutlich mehr verdienen, ohne dass Kindergeld und steuerliche Privilegien gefährdet sind. Bei gleichzeitig steigendem Grundfreibetrag lassen sich so durch die Übertragung ertragbringenden Vermögens von Eltern auf Kinder mehr Steuern sparen. Ohne sonstige Einkünfte darf ein Kind jährlich Kapitalerträge von bis zu EUR 8841 steuerfrei einnehmen.
Quelle: Financial Times Deutschland, 04.12.09 (www.ftd.de)

Info: Beim Familienpool wird Familienvermögen in einer Gesellschaft gebündelt. Die Kinder erhalten dann schenkweise Gesellschaftsanteile, um Schenkungsteuerfreibeträge und Einkommensfreibeträge zu nutzen. Die passende gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Gestaltung sorgt dafür, dass die Eltern gleichzeitig weiterhin über das Vermögen bestimmen können.


Erbschaftsteuer kommt – Einigung noch im November erwartet

25 November 2008

Nach erfolgreichen Probeabstimmungen in der SPD-Fraktion und nunmehr auch bei der Union scheint der Verabschiedung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer am 27. November 2008 nichts mehr im Wege zu stehen. Vorgesehen ist eine namentlichen Abstimmung im Bundestag, die am 5. Dezember 2008 vom Bundesrat bestätigt werden soll. Laut Angaben von CSU-Landesgruppenchef Ramsauer wurden 49 von 50 Änderungswünsche der CSU genehmigt, so dass „mindestens 90 Prozent der Betroffenen keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen.“ Kern der Reform ist eine Neuregelung bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmen bei gleichzeitiger Anhebung der Freibeträge für Ehegatten und Abkömmlinge.

Quelle: www.beck.de


Unternehmensnachfolge: Kompromiss für Betriebserben bei der Erbschaftsteuer

9 November 2008

Bei der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer hat sich die Große Koalition nun darauf geeinigt, dass Betriebsvermögen nach 10 Jahren auch völlig Erbschaftsteuerfrei vererbt werden kann. Die neue Regelung und die Auflagen für die Steuerbefreiung für die Unternehmensnachfolge hat das Handelsblatt aus Düsseldorf wie folgt zusammengefasst:

Bewertung: Ursprünglich wollte die Regierung für alle Firmen einen Kapitalisierungszinssatz festschreiben. Jetzt können Firmenerben wählen zwischen branchenüblichen Verfahren mit den jeweils üblichen Zinssätzen – oder einem „vereinfachten Ertragswertverfahren“ mit fixen Sätzen.

Fortführungsfrist: Ursprünglich sollten 85 Prozent des Betriebsvermögens erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn der Betrieb 15 Jahre fortgeführt wird. Nun können Unternehmer wählen: Option A sieht für das Schonvermögen von 85 Prozent eine Haltefrist von sieben Jahren vor. Option B gestattet nach zehn Jahren Erbschaftsteuerfreiheit.

Lohnsumme: Bei Option A darf die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums von 7 Jahren nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme gesunken sein. Bei Option B muss sie nach 10 Jahren 1000 Prozent betragen: Wenn also im Abschwung Arbeitskräfte entlassen werden, müssen danach über die ursprüngliche Zahl hinaus Arbeitsplätze entstehen. Im Gesetzentwurf war eine jährliche Lohnsumme von mindestens 70 Prozent des Anfangswerts vorgesehen.

Fallbeil: Ursprünglich sollte bei einem Verstoß gegen die Lohnsummenklausel sofort jede Verschonung wegfallen – auch noch nach neun von zehn Jahren. Dieses „Fallbeil“ hat die Koalition für beide Optionen begraben.

Verwaltungsvermögen: Bei Option A darf es bis zu 50 Prozent betragen, bei Option B maximal zehn Prozent.

Quelle: Handelsblatt vom 7. November 2008


Einigung bei der Erbschaftsteuerreform

9 November 2008

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD die letzten Streitpunkte bei der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ausgeräumt. Damit scheint ein Auslaufen der Erbschaftsteuer zum Jahreswechsel zunächst einmal abgewendet. Dazu wäre es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nämlich gekommen, wenn das bisherige verfassungswidrige Recht nicht rechtzeitig durch ein entsprechend geändertes Gesetz abgelöst worden wäre.

Nachgebessert wurde der bisherige Gesetzentwurf für Firmenerben, denen ab 2009 ein steuerfreier Erwerb eines Unternehmens ermöglicht werden soll. Außerdem sollen Ehegatten des Erblassers keine Steuern auf ein geerbtes und weiterhin genutztes Eigenheim zahlen.

Voraussetzung für die Einigung war, dass trotz der Nachbesserungen das bisherige – den Ländern zustehende – Erbschaftsteueraufkommen von ca. 4 Mio. Euro künftig voraussichtlich nicht unterschritten wird.


Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bleibt umstritten

8 Oktober 2008

Die CSU will ihre Positionen bei der geplanten Erbschaftsteuerreform bezüglich der Regelungen für mittelständische Unternehmen und privates Wohneigentum nicht aufgeben. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, besteht der scheidende Parteichef Huber auf die Verkürzung der vorgesehenen Haltefrist  für Unternehmensnachfolger von 15 auf 10 Jahre. Außerdem müsse durch „Verschonungsregeln“ gesichert sein, dass selbst genutztes Wohneigentum prinzipiell steuerfrei vererbt werden könne. Die SPD fordert dagegen weiter, dass das Volumen der Erbschafts- und Schenkungsteuer weiterhin bei mindestens 4 Mrd. Euro bleibt. Bundesfinanzminister Steinbrück glaubt dennoch an die Möglichkeit einer zügigen Einigung.

Quelle: Financial Times Deutschland, 6. Oktober 2008


Erbschaftsteuer – DIHK: Reform verfassungswidrig

25 September 2008

Der Entwurf der Regierungskoalition zur Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erstelltes Rechtsgutachten. Dem Bund fehle schon die Gesetzgebungskompetenz, da Steuertarif und Freibeträge Ländersache seien. Auch die vorgesehene Haltefrist von 15 Jahren sei verfassungswidrig, weil hierdurch Familienunternehmen mit vielen Gesellschaftern härter getroffen würden als andere.

Das vollständige Gutachten finden Sie auf der Seite des DIHK: www.dihk.de


Erbschaftsteuer – Fahrplan steht

25 September 2008

Die große Koalition hat den Fahrplan für die Erbschaftsteuerreform bekräftigt. Am 6. Oktober (nach der Landtagswahl in Bayern) will man sich über die letzten Streitfragen einigen. Beschlossen werden soll das neue Gesetz der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vom Bundestag am 17. Oktober und vom Bundesrat am 7. November.

Weitere Infos zur Erbschaftsteuerreform: www.anwalt24.de/Erbschaftsteuer


Erbschaftsteuer – Mittelstand kritisiert Reform

23 September 2008

Mehr als 1.000 Mittelständler folgten der Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum „Unternehmertag“ mit Kanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Glos. Die Unternehmer nutzten diese Gelegenheit, um ihren Unmut über die Erbschaftsteuerpläne der Regierung auszudrücken. Die Reform der Erbschatsteuer sei zu kompliziert, die Garantie für die Arbeitsplätze lebensfremd und die Fälligkeit der STeuer ein drohendes „Fallbeil“ für Familienunternehmen, die es ohnehin schwer genug hätten, den Übergang vom Senior zum Junior zu gewährleisten. Die Kanzlerin verteidigte jedoch das Vorhaben und erteilte einer gewünschten Abschaffung der Erbschaftsteuer eine Absage.

Quelle: Handelsblatt, 23. September 2008