19 Dezember 2009
Volljährige Kinder dürfen ab 2010 mit EUR 8004,- deutlich mehr verdienen, ohne dass Kindergeld und steuerliche Privilegien gefährdet sind. Bei gleichzeitig steigendem Grundfreibetrag lassen sich so durch die Übertragung ertragbringenden Vermögens von Eltern auf Kinder mehr Steuern sparen. Ohne sonstige Einkünfte darf ein Kind jährlich Kapitalerträge von bis zu EUR 8841 steuerfrei einnehmen.
Quelle: Financial Times Deutschland, 04.12.09 (www.ftd.de)
Info: Beim Familienpool wird Familienvermögen in einer Gesellschaft gebündelt. Die Kinder erhalten dann schenkweise Gesellschaftsanteile, um Schenkungsteuerfreibeträge und Einkommensfreibeträge zu nutzen. Die passende gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Gestaltung sorgt dafür, dass die Eltern gleichzeitig weiterhin über das Vermögen bestimmen können.
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1, Erbschaftsteuer, Vermögensschutz | Mit Tag(s) versehen: Erbrecht, Erbschaftsteuer, Familie, Familienpool, Freibetrag, Gesellschaft, Schenkungsteuer, Vermögen |
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24 Juni 2009
Das mit Schwarzgeld bestückte Schweizer Konto eines Steuerhinterziehers ist stets und insbesondere auch eine Gefahr für die Erben. Wird ein solches Konto im Nachlass entdeckt, geraten Ehegatten und Abkömmlinge oft selbst in die Illegalität.
Wie es um die Zukunft des Bankgeheimnisses in den beliebtesten Steueroasen bestellt ist, zeigt das OECD-Treffen im Juni 2009. Dort verabredeten 19 Nationen, unter ihnen die Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg und Österreich ein Abschlussdokument zum gemeinsamen Vorgehen gegen Steueroasen. Das Papier sieht höhere Steuern und Bilanzierungsnachteile für der Steuerhinterziehung Verdächtige und strengere Offenlegungspflichten vor.
Parallel einigten sich Deutschland und die Schweiz auf ein neues Doppelbsteuerungsabkommen, indem sich die Schweiz verpflichtet, künftig auch in Verdachtsfällen der Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.
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