Das Testament und der Erbvertrag sind die zentralen Elemente der Nachlassplanung. Trotz des steigenden Bewusstseins haben noch immer die meisten Menschen entweder kein Testament oder eine letztwillige Verfügung, die unzweckmäßig, missverständlich oder schlichtweg falsch ist.
Testamente müssen so individuell sein wie der Erblasser mit seinen Wünschen, seinen familiären Verhältnissen und seinem Vermögen. So ist z.B. das Berliner Testament oft nicht das geeignetste Ehegattentestament. Neben der bloßen Erbeinsetzung können in einem Testament oder Erbvertrag auch Vermächtnisse, Auflagen oder Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Nur durch die richtige Nutzung aller erbrechtlicher Instrumente unter Berücksichtigung steuerlicher Erwägungen kann der Erblasser seine Vorstellungen von der Nachfolge optimal regeln.